Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1. Geltung:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die gegenüber einem Vertragspartner erbracht werden.

§ 2. Vertragsabschluß:

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn eine schriftliche Auftragserteilung des Vertragspartners eingegangen ist. Davor werden keine Leistungen erbracht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftlichkeit. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Leistung) zurückzutreten: - wenn Beginn oder Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird; - wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt; - wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachten (Teil-) Leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für vom Auftragnehmer erbrachten Vorbereitungshandlungen.

Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für den Auftragnehmer entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart.

§ 3. Pflichten des Vertragspartners:

Der Vertragspartner ist allein verantwortlich für die Auswahl aus der vom Lizenzgeber angebotenen Software; die Benutzung der Software sowie die damit erzielten Resultate; die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyrightvermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Dies gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.

§ 4. Rechteübertragung bei Text- und Bildmaterial:

Überlassene Texte und Bildmaterial bleiben stets Eigentum des Autors. Für alle übergebenen Materialien, egal welcher Herkunft, gelten Urheber-, Vertriebs- und Nutzungsrechte. Der Käufer erwirbt eine Lizenz zur Nutzung von Bildern, Filmen oder Texten. Das Material ist grundsätzlich nur zur einmaligen Veröffentlichung und für dem vereinbarten Zweck freigegeben. Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.

§ 5. Preise und Zahlung:

Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot angeführten Preise. Zahlung sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bindung für die Durchführung von Leistungen durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtlich daraus entstehende Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen darüber hinaus Mahn- und Rechtsanwaltspesen zusätzlich zu verrechnen, weiter ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. In jedem Fall ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannten Mängel.

§ 6. Datenschutz und Sicherheit:

Alle Tätigkeiten unterliegen der Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Der Auftragnehmer behält sich vor, Namen von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.

§ 7. Software-Bedingungen:

Software im Sinne dieser Bedingungen sind unter einer Lizenz zur Verfügung gestellte Programme zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich Websites; hierzu gehören auch hierfür überlassene Softwarespezifikationen. Alle anderen Rechte an der Software sind dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne dessen schriftliches Einverständnis ist der Vertragspartner daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenständlichen Hardware zu benutzen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere das Urheberrecht, zu beachten und übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Einhaltung. Gerichtsstand ist Berlin. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig. Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.